Ein neuer Kollege fängt am Montag an. Bis dahin sollte klar sein, wer ihm was zeigt, was er vor dem ersten Handgriff wissen muss und wo er nachliest, wenn sein Einarbeiter gerade auf der Baustelle, beim Mandanten oder im Lager ist. Dieser Ratgeber führt dich durch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter im Mittelstand: von den gesetzlichen Pflichten über die Phasen bis zu der Frage, wo das Wissen liegen sollte, das du weitergibst. Ich schaue auf jede Einarbeitung mit derselben Frage: Was davon steht irgendwo, und was steckt nur in einem Kopf?
Was Einarbeitung neuer Mitarbeiter bedeutet
Einarbeitung ist die Zeit, in der ein neuer Mitarbeiter lernt, seine Aufgaben in deinem Betrieb allein zu erledigen. Den Beruf kann er vielleicht schon. Deinen Betrieb kann er noch nicht: eure Abläufe, eure Kunden, eure Software, eure Ausnahmen. Onboarding ist der weitere Begriff. Er umfasst auch Vertrag, Anmeldung, Arbeitsplatz und Zugänge, also alles, was vor und neben der fachlichen Arbeit passiert. Im Alltag werden beide Wörter oft gleich benutzt. Ich trenne sie hier, weil sie verschiedene Werkzeuge brauchen. Für das Onboarding reicht eine Onboarding-Checkliste zum Abhaken. Die Einarbeitung braucht einen Einarbeitungsplan mit Zielen und einen Ort, an dem die Antworten stehen.
Warum alles an einer Person hängt
Große Unternehmen haben eine Personalabteilung, Schulungsräume und Lernplattformen. In einem Betrieb mit, sagen wir, 15 oder 40 Leuten gibt es meistens einen Menschen, der es dem Neuen zeigt: den Meister, die Bürovorsteherin, den Lagerleiter. Diese Person macht ihre eigene Arbeit weiter und erklärt nebenher. Was sie weiß, hat sie selten aufgeschrieben, weil sie es nie nachschlagen musste.
Daraus folgen drei Dinge, die viele Inhaber kennen. Der Einarbeiter wird bei jeder Frage unterbrochen. Irgendwann traut sich der Neue nicht mehr zu fragen und rät lieber. Und wenn der Einarbeiter Urlaub hat oder krank ist, steht die Einarbeitung still. Das liegt nicht an den Leuten. Es ist die Folge davon, dass Wissen nur mündlich weitergegeben wird.
Jede Frage zeigt eine Lücke
Meine These zu diesem Thema: Die Fragen der Neuen sind das Inhaltsverzeichnis deiner Unterlagen. Jede Frage, die ein Neuer stellt, zeigt eine Lücke. Wer diese Fragen eine Zeit lang mitschreibt, sieht danach, was im Betrieb aufgeschrieben werden sollte. Es sind selten die großen Fachfragen. Es sind Fragen wie diese:
- Im Handwerk: Welche Unterlagen nehme ich zum Kundendienst mit, und wo trage ich das verbaute Material ein?
- In der Steuerkanzlei: Wo liegt die Vollmacht eines Mandanten, und wer zeichnet Schreiben an das Finanzamt?
- Im Großhandel: Ab welchem Betrag braucht ein Kunde eine Freigabe, bevor die Ware rausgeht?
Keine dieser Fragen ist schwer. Teuer werden sie, weil jeder Neue sie wieder stellt und jemand dafür seine Arbeit unterbricht. Wer aufschreibt, was der dritte Neue gefragt hat, muss es dem vierten nicht mehr mündlich erklären.
Einarbeitung neuer Mitarbeiter: die Pflichten
Zwei Pflichten treffen jeden Arbeitgeber, egal in welcher Branche. Die erste ist die Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. § 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt sie bei der Einstellung, und zwar „vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten“. Sie muss „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet“ sein. Die DGUV Vorschrift 1 der Unfallversicherungsträger ergänzt in § 4, dass die Unterweisung mindestens einmal jährlich wiederholt und dokumentiert wird.
Die zweite Pflicht ist der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Nachweisgesetz, mit festen Fristen ab dem ersten Arbeitstag. Beides erkläre ich in den nächsten zwei Abschnitten. Das sind Hinweise mit Quelle, keine Rechtsberatung. Was in deinem Betrieb im Einzelnen gilt, klärst du mit deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit, deiner Berufsgenossenschaft oder deiner Rechtsberatung.
Unterweisung vor dem ersten Handgriff
Für die Einarbeitung heißt § 12 Arbeitsschutzgesetz: Bevor der Neue an die Kreissäge, ans Pflegebett oder in das Hochregallager geht, ist er unterwiesen. Ein Blatt in die Hand zu drücken genügt dafür nicht. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall schreibt in ihrer Erläuterung: „Ein alleiniges Aushändigen der Vorschriften oder Regeln reicht nicht aus.“ Du musst dich auch vergewissern, dass der Inhalt verstanden wurde, zum Beispiel mit Verständnisfragen oder indem der Neue den Handgriff vormacht.
Für einige Fälle gelten engere Regeln. Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, wird nach § 14 Gefahrstoffverordnung mündlich unterwiesen und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Für Arbeitsmittel verlangt § 12 Betriebssicherheitsverordnung, Datum und Namen jeder Unterweisung schriftlich festzuhalten. Bei Jugendlichen, also oft bei Azubis, schreibt § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz eine Wiederholung mindestens halbjährlich vor.
Was am ersten Tag schriftlich da sein muss
Das Nachweisgesetz legt fest, bis wann dein neuer Mitarbeiter welche Vertragsbedingungen schriftlich bekommt:
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung: Name und Anschrift beider Seiten, Zusammensetzung und Höhe des Entgelts sowie Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten.
- Spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn: unter anderem Beginn, Arbeitsort, Beschreibung der Tätigkeit und, falls vereinbart, die Probezeit.
- Spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn: alles Übrige, etwa Urlaub und Kündigungsverfahren.
Die Niederschrift darf in Textform elektronisch kommen, wenn der Mitarbeiter sie speichern und ausdrucken kann und du einen Empfangsnachweis anforderst. Für die Branchen aus § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, etwa das Baugewerbe, gilt diese Erleichterung nicht. Hast du einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, der alle diese Angaben enthält, entfällt die gesonderte Niederschrift (§ 2 Absatz 5 Nachweisgesetz). Für einen Vertrag in Textform gilt das nur eingeschränkt, das regelt derselbe Absatz. Prüfen solltest du das vor dem ersten Tag.
Die Phasen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
Die Einarbeitung läuft in fünf Abschnitten, und jeder hat ein eigenes Ziel. Vor dem ersten Tag wird vorbereitet, damit am Montag niemand sucht. Am ersten Tag geht es um Ankommen, Pflichten und Orientierung. In der ersten Woche lernt der Neue die Aufgaben, die er am häufigsten braucht. Im ersten Monat übernimmt er sie Schritt für Schritt allein. Bis zum Ende der Probezeit kommen die seltenen Fälle und die Ausnahmen dazu.
Die Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist dauert nach § 622 Absatz 3 BGB längstens sechs Monate. Das ist ein brauchbarer äußerer Rahmen, aber kein Muss. Eine Sachbearbeiterin in der Hausverwaltung beherrscht die Standardvorgänge vielleicht nach wenigen Wochen. Ein Servicetechniker im Maschinenbau braucht für die Anlagen deiner Kunden länger. Wie du die Phasen in eine Tabelle schreibst, zeigt der Ratgeber Einarbeitungsplan mit Vorlage.
Vor dem ersten Arbeitstag
Pannen am ersten Tag entstehen meist in der Woche davor. Der Laptop ist nicht eingerichtet, die Arbeitskleidung hat die falsche Größe, und keiner hat dem Team gesagt, dass jemand anfängt. Drei Dinge gehören deshalb vor den Start. Der Arbeitsplatz steht, mit Werkzeug, Zugängen und Schutzausrüstung. Ein Einarbeiter ist benannt und hat in den ersten Tagen Zeit eingeplant. Und der Plan für die ersten Wochen liegt vor, zumindest für Woche eins.
In manchen Branchen kommt eine Meldepflicht hinzu. Wer zum Beispiel im Baugewerbe, in der Gebäudereinigung oder in der Logistik beschäftigt, meldet den Beginn spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung per Sofortmeldung, so steht es in § 28a Absatz 4 SGB IV. Alle Punkte zum Abhaken findest du in der Onboarding-Checkliste.
Der erste Tag
Am ersten Tag lernt der Neue etwas über deinen Betrieb, das in keiner Stellenanzeige steht: ob jemand auf ihn wartet und ob hier gern erklärt wird. Gut ist ein Tag mit wenig Stoff und klarer Ordnung. Du begrüßt ihn selbst. Dann folgt ein Rundgang mit Notausgängen, Erste-Hilfe-Kasten und Verbandbuch, danach die Unterweisung für den eigenen Arbeitsplatz und eine erste kleine Aufgabe, die er am selben Tag abschließt.
Dazu gehört eine Auskunft, die viel Unsicherheit nimmt: wen er fragt, wenn sein Einarbeiter nicht da ist, und wo er selbst nachsehen kann. Gibt es diesen Ort noch nicht, ist das der wichtigste Hinweis für deine nächsten Wochen.
Die ersten Wochen: erst zeigen, dann allein
Nach dem ersten Tag geht es um Wiederholung. Der Neue sieht eine Aufgabe einmal, macht sie dann mit Begleitung und danach allein, während jemand das Ergebnis prüft. Erst wenn das sitzt, kommt die nächste. Das ist das alte Prinzip Vormachen, Nachmachen, Üben, und es passt auf fast jeden Beruf.
Im ambulanten Pflegedienst fährt die neue Pflegekraft zuerst bei Touren mit, bevor sie eine eigene übernimmt. In der Kanzlei bereitet die neue Fachangestellte Fristen vor, die eine erfahrene Kollegin kontrolliert. Im Lager eines Großhändlers kommissioniert der Neue zuerst Standardaufträge und erst später die mit Sonderverpackung. Wichtig ist, dass im Plan steht, was „allein“ heißt. Sonst entscheidet das Gefühl des Einarbeiters, und das ist an einem vollen Tag ein anderes als an einem ruhigen.
Wer bei der Einarbeitung welche Rolle hat
Einarbeitung scheitert oft nicht am Inhalt, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Vier Rollen solltest du vorher klären:
- Du als Inhaber oder Führungskraft: Du legst fest, was der Neue nach der Einarbeitung können soll, und führst die Gespräche zu den Zwischenständen.
- Der Einarbeiter: Er zeigt, begleitet und prüft. Dafür braucht er Zeit, die du ihm an anderer Stelle abnimmst.
- Das Team: Es weiß, dass jemand Neues da ist, und beantwortet Fragen ohne Augenrollen.
- Der Neue selbst: Er schreibt mit, was er fragt, und sagt, wo er unsicher ist.
Ein Beispiel aus dem Elektrobetrieb: Damit der Geselle den Neuen in der ersten Woche begleiten kann, übernimmt der Meister eine seiner Baustellen. In kleinen Betrieben bist du oft Inhaber und Einarbeiter zugleich. Umso wichtiger ist, dass nicht jede Antwort bei dir landet.
Einarbeitung neuer Mitarbeiter je Branche
Die Grundlagen sind überall gleich, die Schwerpunkte nicht. Drei Beispiele aus Handwerk, Kanzlei und Maschinenbau:
Handwerk
Im Elektro- oder SHK-Betrieb dreht sich die Einarbeitung um Baustelle und Kunde: welches Fahrzeug, welches Material, welche Dokumentation nach dem Einsatz, wie mit dem Kunden gesprochen wird. Vieles steht in Herstellerunterlagen, wenig in eigenen Abläufen.
Kanzlei und Hausverwaltung
Hier zählen Fristen, Zuständigkeiten und Vorlagen. Der Neue muss wissen, welche Vorlage für welchen Fall gilt und wer was unterschreibt. Fehler zeigen sich oft erst Wochen später.
Maschinen- und Anlagenbau
Im Service geht es um Anlagen, die beim Kunden lange laufen. Das Wissen über ihre Eigenheiten hat oft nur ein erfahrener Techniker. Dort lohnt es sich besonders, jeden Einsatz danach kurz aufzuschreiben.
Arbeitsanweisungen und Abläufe statt Zuruf
Ein großer Teil der Einarbeitung ist das Erklären von Abläufen, die sich jede Woche wiederholen. Was du heute zum fünften Mal mündlich erklärst, gehört aufgeschrieben. Dafür gibt es zwei Flughöhen.
Die Arbeitsanweisung beschreibt eine einzelne Tätigkeit Schritt für Schritt, etwa wie eine Mängelmeldung eines Mieters angelegt wird. Die Prozessdokumentation beschreibt den ganzen Ablauf über mehrere Personen hinweg, etwa vom Anruf des Kunden bis zur bezahlten Rechnung. Für die Einarbeitung brauchst du beides, aber nicht alles auf einmal. Fang mit den Tätigkeiten an, nach denen in den ersten Wochen am häufigsten gefragt wird. Das sind genau die, die du sonst am öftesten erklärst.
Woran du merkst, dass die Einarbeitung trägt
Eine Zahl, ab wann Einarbeitung „gut“ ist, gebe ich dir nicht. Es gibt keine, die für alle Betriebe passt. Es gibt aber Anzeichen, die du ohne Messsystem siehst:
- Der Neue erledigt die Aufgaben aus seinem Plan ohne Begleitung, und das Ergebnis passt.
- Er fragt seltener dieselbe Person und häufiger nach Ausnahmen statt nach Grundlagen.
- Er findet Antworten selbst, weil er weiß, wo sie stehen.
- Der Einarbeiter hat wieder Zeit für seine eigene Arbeit.
Prüf diese Punkte in festen Gesprächen, zum Beispiel nach der ersten Woche, nach dem ersten Monat und vor dem Ende der Probezeit. Schreib nach jedem Gespräch auf, welche Fragen offen geblieben sind. Diese Liste zeigt dir, welche Unterlagen noch fehlen.
Einarbeitung neuer Mitarbeiter: sechs Fehler
- Zu viel am ersten Tag. Ein Beispiel: Zehn Ordner und drei Programme an einem Vormittag bleiben nicht hängen.
- Kein benannter Einarbeiter. „Frag einfach irgendwen“ heißt, dass niemand zuständig ist.
- Unterweisung nachgeholt. Sie gehört vor die Tätigkeit, nicht in die zweite Woche.
- Kein Ziel. Ohne festgelegtes „kann allein“ weiß niemand, wann die Einarbeitung vorbei ist.
- Antworten nur mündlich. Was einmal erklärt und nie aufgeschrieben wird, erklärt der nächste Einarbeiter wieder, vielleicht anders.
- Alte Unterlagen. Ein Handbuch, das seit Jahren keiner angefasst hat, schadet, weil der Neue ihm glaubt.
Der letzte Punkt wiegt schwerer, als er aussieht. Eine veraltete Anweisung ist für einen Neuen schlimmer als gar keine, denn er kann nicht erkennen, dass sie nicht mehr stimmt.
Wo das Wissen für Neue liegen sollte
Die Frage ist nicht, ob du Wissen aufschreibst, sondern wo es danach liegt. Ein Ordner im Regal, eine Ablage auf dem Server, eine Liste mit Links: Alles kann funktionieren, solange der Neue weiß, wo er sucht, und das Gefundene aktuell ist. Ein Beispiel aus meiner eigenen Arbeit: Für das QM-Handbuch eines Kfz-Betriebs habe ich eine App gebaut, in der beides an einem Ort liegt. Fragen zum Handbuch werden dort mit Fundstelle beantwortet, Unterweisungen mit Nachweis festgehalten. Das Unterweisungsgespräch selbst ersetzt die App nicht.
Wie du so einen Ort Schritt für Schritt anlegst, steht im Ratgeber Wissensdatenbank aufbauen. Was eine Wissensdatenbank überhaupt ist, erkläre ich unter Was ist eine Wissensdatenbank, und welche Inhalte zuerst hineingehören, unter Was gehört in eine Wissensdatenbank. Wenn du mit Bordmitteln anfangen willst, lies Wissensdatenbank in Excel. Sollen Unterlagen den Betrieb nicht verlassen, etwa Personalakten oder Mandantendaten, findest du Wege unter Lokale Wissensdatenbank.
Was KI bei der Einarbeitung leisten kann
Hier kommt mein eigenes Angebot ins Spiel, deshalb sage ich es offen. Ich baue Betrieben eine KI-Wissensdatenbank. Deine Leute stellen ihre Frage so, wie sie sie einem Kollegen stellen würden. Geantwortet wird ausschließlich aus euren eigenen Unterlagen, und zu jeder Antwort steht dabei, wo sie herkommt. Für die Einarbeitung heißt das: Der Neue fragt zuerst die Unterlagen und erst danach den Kollegen. Findet die KI nichts, sagt sie das, und diese Lücke ist die nächste Unterlage, die geschrieben werden sollte.
Zwei Grenzen gehören dazu. Die KI ersetzt keine Unterweisung, denn die DGUV verlangt dafür eine Verständnisprüfung und die Möglichkeit, mündlich nachzufragen. Und sie kann nur wiedergeben, was aufgeschrieben ist. Sechs Fragen im Wissens-Check zeigen dir, ob der Aufbau bei dir passt. Wenn du lieber direkt sprichst, vereinbare einen AI-Ready-Check.
Dein erster Schritt in dieser Woche
Für eine bessere Einarbeitung musst du kein Handbuch schreiben. Fang kleiner an. Leg eine Liste an, in die alle im Betrieb eintragen, was ein Neuer sie zuletzt gefragt hat oder was sie selbst am Anfang nicht wussten. Nach einer Weile, zum Beispiel nach zwei oder drei Wochen, sortierst du die Liste danach, wie oft eine Frage vorkam.
Die häufigsten, etwa die ersten fünf, beantwortest du schriftlich: kurz, mit dem Namen der zuständigen Person und dem Datum. Damit hast du die erste Seite deiner Einarbeitung und den Anfang einer Wissensdatenbank zugleich. Beim nächsten Neuen gibst du ihm diese Seite am ersten Tag in die Hand, und jede neue Frage kommt auf dieselbe Liste.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters?
Wie lange es dauert, entscheiden Aufgabe, Vorwissen und Betrieb, nicht ein fester Wert. Ein brauchbarer äußerer Rahmen ist die Probezeit, die mit verkürzter Kündigungsfrist nach § 622 Absatz 3 BGB längstens sechs Monate dauert. Sinnvoller als eine Dauer ist ein Ziel: Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter ist abgeschlossen, wenn der Neue die Aufgaben aus seinem Einarbeitungsplan ohne Begleitung erledigt und weiß, wo er Antworten nachliest.
Wer ist für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter verantwortlich?
Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber. Die Pflicht zur Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt nach § 12 Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich bei ihm. Die Durchführung gibt er meist an einen erfahrenen Kollegen ab, den Einarbeiter. Damit das funktioniert, braucht dieser Kollege eingeplante Zeit, einen Einarbeitungsplan mit Zielen und Unterlagen, auf die er den Neuen verweisen kann, statt alles mündlich zu erklären.
Muss die Sicherheitsunterweisung am ersten Arbeitstag stattfinden?
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, also bevor der neue Mitarbeiter mit der Arbeit beginnt. Praktisch heißt das: am ersten Tag, vor dem ersten Handgriff. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 4 eine Wiederholung mindestens einmal jährlich und eine Dokumentation. Das ist ein Hinweis mit Quelle, keine Rechtsberatung; Einzelheiten klärst du mit deiner Berufsgenossenschaft.
Was ist der Unterschied zwischen Onboarding und Einarbeitung?
Onboarding ist der weitere Begriff. Er umfasst alles rund um den Start eines neuen Mitarbeiters: Vertrag, Anmeldung, Arbeitsplatz, Zugänge und das Ankommen im Team. Einarbeitung meint den fachlichen Teil, also das Lernen der Aufgaben, Abläufe und Ausnahmen des Betriebs. Für das Onboarding reicht meist eine Checkliste zum Abhaken. Die Einarbeitung braucht einen Plan mit Zielen und aufgeschriebene Antworten.
Was gehört in einen Einarbeitungsplan?
Ein Einarbeitungsplan nennt für jeden Zeitabschnitt, was der neue Mitarbeiter danach allein können soll, welche Aufgaben er dafür übt, wer sie ihm zeigt und wo die Anleitung steht. Dazu kommen feste Gesprächstermine, etwa nach der ersten Woche, nach dem ersten Monat und vor dem Ende der Probezeit. Eine Vorlage zum Abschreiben steht im Ratgeber Einarbeitungsplan auf ki-wissensdatenbank-mittelstand.de.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz, § 12 Unterweisung, abgerufen am
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention, Ausgabe November 2013, § 4 Unterweisung der Versicherten, abgerufen am
- BGHM: DGUV Vorschrift 1, § 4 Unterweisung der Versicherten (Erläuterung), abgerufen am
- DGUV Arbeit und Gesundheit: Sicherheitseinweisung mit elektronischen Hilfsmitteln (02.08.2022), abgerufen am
- Gefahrstoffverordnung, § 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten, abgerufen am
- Betriebssicherheitsverordnung, § 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten, abgerufen am
- Jugendarbeitsschutzgesetz, § 29 Unterweisung über Gefahren, abgerufen am
- Nachweisgesetz, § 2 Nachweispflicht, abgerufen am
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, abgerufen am
- SGB IV, § 28a Meldepflicht (Absatz 4 Sofortmeldung), abgerufen am
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